Das System · Rudolf Kulovic
Das Gemeinwohl-Zukunft-Buchungssystem
Eine Vision von Rudolf Kulovic für eine Wirtschaft, die sich am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientiert.
Heute beeinflussen Finanzierung und Kaufkraft, was verwirklicht wird. Rudolf Kulovic möchte mit dem Gemeinwohl-Zukunft-Buchungssystem (GWZ-BS) zuerst fragen: Was brauchen Menschen – und welche Fähigkeiten und Ressourcen stehen dafür bereit?
Menschen und Unternehmen schaffen die benötigten Waren und Leistungen. Buchungszahlen machen sichtbar, was geleistet und genutzt wird; der reale Wert liegt in der Versorgung.
Der Perspektivwechsel
Zuerst der Bedarf.
Dann die Leistung.
Danach die Buchung.
Eine Vision in Entwicklung: Diese Seite unterscheidet das langfristige Zielmodell, den vorgeschlagenen Einstieg mit einer Vergleichsbuchhaltung und die noch offenen Regeln. Aktualisiert am 6. Oktober 2026 mit den Workshops „Offene Fragen“ vom 1. und 6. Oktober 2026. Der neue Workshop ergänzt F20–F36; F37 ist die nächste unbeantwortete Frage. Die Antworten beschreiben den Konzeptstand, keine bereits nachgewiesenen Wirkungen.
01 · Die zentrale Idee
Vom Geldwert zum realen Wert.
Lebensmittel ernähren. Häuser geben Wohnraum. Pflege unterstützt Menschen. Eine Zahl beschreibt diese Werte – sie stellt sie nicht selbst her.
Rudolfs Blick richtet sich auf menschliche Leistungen, Waren und Dienstleistungen ebenso wie auf Rohstoffe, Energie, Wissen und Infrastruktur. Bedarfswirtschaft heißt in diesem Modell: Die Produktion soll sich daran orientieren, was tatsächlich gebraucht wird.
Nicht das Geld ist der reale Wert.
Der reale Wert ist das, was Menschen für andere Menschen schaffen.
02 · Der schnelle Überblick
Das System in 60 Sekunden
Bedarf → Ressourcen → Leistung → Buchung → Versorgung → neuer Bedarf
01
Bedarf
Was wird gebraucht? Zum Beispiel Schulplätze, Lebensmittel oder Pflege.
02
Ressourcen
Welche Menschen, Materialien, Energie und Fähigkeiten stehen bereit?
03
Leistung
Betriebe und Menschen stellen die benötigten Waren und Dienstleistungen bereit.
04
Buchung
Die erbrachten Leistungen werden mit vereinbarten Zahlenwerten erfasst.
05
Versorgung
Das Ergebnis kommt dort an, wo es gebraucht wird.
06
Neuer Bedarf
Verbrauch und Erfahrungen fließen in die nächste Planung ein.
Grundbedarfsabdeckung: Sie bildet im persönlichen Rechenbeispiel den Sockel des Einkommens. Den tatsächlichen Grundbedarf soll je Land ein Bürgerrat gemeinschaftlich festlegen.
Einkommen und Verbrauch: Die Differenz ist der persönliche Leistungswert. Anlagebuchwert und laufender Verbrauch werden getrennt erfasst.
Plussummenspiel: Reale Leistungen sollen den gemeinsamen Nutzen vergrößern. Buchungszahlen dokumentieren Erzeugungs-, Reparatur- und jährliche Ist-Werte; sie begründen selbst keine Ansprüche auf Waren oder Leistungen.
Erster Versuch: Eine zusätzliche Vergleichsbuchhaltung soll das Modell überprüfbar machen. Bestehende Zahlungen laufen weiter.
Vereinfachte Übersicht des Modells. Detaillierte Bewertungs- und Verteilungsregeln müssen weiter ausgearbeitet werden.
03 · Zahlen als Werkzeug
Geld wird zur Buchungszahl
Rudolf verändert in seinem Entwurf zuerst die Funktion des Geldes: Zahlen sollen Leistungen abbilden und ihre Organisation unterstützen. Sie sollen keinen eigenständigen, spekulativ vermehrbaren Wert besitzen.
Buchhaltung
Dokumentieren
Buchungs- und Verrechnungszahlen halten fest, welche Leistung erbracht oder welche Ware genutzt wurde.
Planung
Überblick gewinnen
Informations- und Statistikzahlen zeigen Bedarf, Verbrauch und verfügbare Leistungen.
Verteilung
Versorgung organisieren
Logistikzahlen helfen zu erkennen, was wann und wo benötigt wird.
Der vorgeschlagene Einstieg verändert zunächst die Darstellung: Leistungen und Verbrauch werden zusätzlich nach dem Modell gebucht, während das bestehende Geld- und Zahlungssystem weiterverwendet wird. In dieser ersten Erprobung ist kein Währungsumtausch vorgesehen.
Die langfristige Vision geht weiter: Sie beschreibt auch eine Versorgung mit Grundbedarf ohne einzelne Bezahlvorgänge. Diese Zielstufe ist von der ersten Vergleichsbuchhaltung zu unterscheiden.
Spekulation mit Geldwerten ist in seiner Zielvorstellung nicht vorgesehen. Die Aufmerksamkeit soll der realen Leistung und ihrem Nutzen gelten.
04 · Wie Wert entsteht
Warum ein Plussummenspiel?
Wenn Menschen gemeinsam eine benötigte Schule bauen, entsteht ein nutzbares Gebäude. Darin liegt für Rudolf das „Plus“: Die Gesellschaft verfügt anschließend über etwas, das vorher fehlte.
Die benötigten Buchungszahlen sollen im Modell bereitgestellt werden. Unternehmen erhalten Gutschriften für tatsächlich erbrachte Leistungen. Das Vorhaben soll dadurch nicht zuerst von angesparten Geldbeständen oder einer Kreditfinanzierung abhängen.
Reale Leistung → dokumentierter Leistungswert
Das Schulgebäude ist der reale Nutzen. Die Buchung macht die Beiträge sichtbar. Mehr Zahlen allein schaffen weder Materialien noch Fachkräfte.
Konten und Abschluss: Nach F07 und F13 richtet die Zahlenausgabestelle für jede Person ein eigenes Konto sowie Konten für Unternehmen und öffentlichen Dienst ein. Sie ordnet Ein- und Ausgänge zu. Jedes Konto erhält eine getrennte Einnahmen-Ausgabenrechnung; eine Abstimmung zwischen diesen Konten ist im aktuellen Entwurf nicht vorgesehen. Wie die Buchungen insgesamt auf Vollständigkeit und Widersprüche geprüft werden, bleibt damit eine Entwicklungsaufgabe.
Korrekturen: Nicht erbrachte Leistungen, Rückgaben, Stornierungen und fehlerhafte Buchungen sollen rückgebucht werden. Wer dies veranlasst, prüft und bei Streit entscheidet, ist noch nicht festgelegt (F10).
Leistung und Nachweis: Nach F23 soll eine vereinbarte Leistung über Anforderung, Erfüllung und die zugehörige Zahlung erfasst werden. Eine Person überweist an eine Institution, die ihre Mitarbeitenden bezahlt, oder direkt an die leistende Person. Als Schutz vor Doppelanrechnung nennt Rudolf die Annahme, dass niemand dieselbe Leistung doppelt bezahlt. Ein belastbares Prüfverfahren gegen versehentliche oder unberechtigte Doppelbuchungen ist damit noch nicht beschrieben.
„Plussummenspiel“ bezeichnet hier Rudolfs Modellidee. Es ist kein Nachweis dafür, dass jede Umsetzung automatisch allen Beteiligten nützt.
05 · Einkommen, Verbrauch und Leistungswert
Die Buchungsgrößen verständlich erklärt
Für die aktuelle Erklärung gelten die im Workshop bestätigten Bezeichnungen: E-GL – Einnahmen-Gesamtleistung, A-VW – Gesamt-Ausgaben-Verbrauchswert und P-LW – persönlicher Leistungswert. Gebrauchswert und Anschaffungswert werden im Modell gleich bewertet. Ältere Unterlagen verwenden teilweise andere Kürzel (F06).
EINKOMMEN IM MODELL
Gesamteinkommen
E-GL bedeutet Einnahmen-Gesamtleistung: die für eine Person erfassten Einnahmen. Im bisherigen Personenbeispiel gehören Grundbedarfsabdeckung, Leistungslohn und weitere anerkannte Beiträge dazu. Die Grundbedarfsabdeckung ist bereits enthalten und wird nicht noch einmal addiert.
Grundbedarfsabdeckung (GBA) ist der vereinbarte Sockel. Nach F14 soll ein Bürgerrat je Land aushandeln, was zum ausreichenden Grundbedarf gehört. Der Zahlenwert im Beispiel ist kein festgelegter weltweiter Grundbetrag.
Beispiel: 8.000 + 10.000 + 2.000 = 20.000 pro Jahr.
GENUTZTE WAREN UND LEISTUNGEN
Gesamt-Ausgaben-Verbrauchswert
A-VW erfasst den verbuchten persönlichen Konsum. Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit oder vorübergehender Krisen sollen gemeinschaftlich bereitgestellt und aus dieser persönlichen Rechnung ausgenommen werden (F05, F16).
Im Alltag: Der Zahlenwert der in Anspruch genommenen Versorgung.
Beispiel: A-VW = 15.800 pro Jahr.
PERSÖNLICHER SALDO
Persönlicher Leistungswert
P-LW bedeutet persönlicher Leistungswert. Für das Beispieljahr gilt: P-LW = E-GL − A-VW, also Einnahmen-Gesamtleistung minus Gesamt-Ausgaben-Verbrauchswert (F06).
Die Jahreswerte sollen über das Leben hinweg fortgeschrieben werden. Ein negativer P-LW wird nach F12 ebenfalls als Buchhaltungswert weitergeführt; daraus soll keine Verpflichtung der Person entstehen. Die Grundversorgung bleibt unabhängig davon zugesagt.
Beispiel: 20.000 − 15.800 = 4.200.
WERT GRÖSSERER ANSCHAFFUNGEN
Gebrauchswert
Gebrauchswert und Anschaffungswert werden nach F06 im Modell gleich bewertet. Größere Anschaffungen wie Wohnung, Haus oder Fahrzeug werden als Anlage erfasst. Ihr späterer Buchwert verändert sich durch Abschreibungen und Reparaturen. Das sind Begriffe innerhalb dieses Entwurfs.
Im Alltag: Ein länger genutzter Gegenstand wird als eigener Wert erfasst.
Beispiele für vorgeschlagene Abschreibungsdauern: 60 Jahre für ein Haus, 20 Jahre für ein Auto. Die Dauer soll je Produkt festgelegt werden; dies sind Modellbeispiele, keine allgemeinen Buchhaltungsregeln (F11).
Ein Beispieljahr aus den Unterlagen
20.000 Einkommen − 15.800 Verbrauch = 4.200 persönlicher Leistungswert
Eine Wohnung mit 200.000 Zahleneinheiten – das Buchungsbeispiel aus F11:
1. Anschaffung: Die Zahlenausgabestelle stellt die Zahlen bereit und schreibt sie dem Verkäufer gut. Im beschriebenen Anschaffungsvorgang verbleibt danach kein bereitgestellter Betrag auf dem persönlichen Zahlenkonto; das Anlagekonto erfasst die Wohnung mit 200.000.
2. Buchwert: Bei 60 Jahren sinkt der erfasste Anlagenwert jährlich um 1/60 des Anschaffungswerts, also rund 3.333,33. Reparaturen erhöhen den erfassten Anlagenwert.
3. Laufender Verbrauch: Der monatliche Rückfluss an die Zahlenausgabestelle beträgt im Beispiel 200.000 ÷ 60 ÷ 12, also rund 277,78. Er wird als Ausgabe im A-VW erfasst. Die Abschreibung wird nicht ein zweites Mal als persönlicher Verbrauch abgezogen.
Damit sind zwei Vorgänge zu unterscheiden: der sinkende Buchwert der Wohnung und der laufende Rückfluss. Für Rundungen, Reparaturen und abweichende Nutzungsverläufe fehlen noch vollständige Buchungsregeln. Die Zahlen sind ein Modellbeispiel, keine zugesagten Eurobeträge.
Die Zahlen veranschaulichen das Modell. Sie sind keine zugesagten Eurobeträge oder Ansprüche. Die Unterlagen verwenden für Einkommen auch GLW und E-GWL (Einkommen – Gesamtwirtschaftsleistung einer Person); für GLW finden sich sowohl „Grundleistungswert“ als auch „Gesamtleistungswert“.
05 · VON DER JAHRESRECHNUNG ZUR ANSCHAFFUNG
Grundversorgung und Ansparen unterscheiden
Ein positiver persönlicher Leistungswert soll über die Jahre angespart und für größere Anschaffungen wie eine größere Wohnung, ein Haus oder ein Fahrzeug berücksichtigt werden. Die Sache muss tatsächlich herstellbar und verfügbar sein; ein hoher Zahlenwert allein schafft sie nicht (F32).
Für Luxusgüter nennt F32 zwei zusätzliche Voraussetzungen: Das zuständige Gremium muss zustimmen, und der persönliche P-LW muss vor dem Kauf mindestens doppelt so hoch sein wie der Zahlenbedarf des Guts. Rudolfs Beispiel: Für ein Luxusgut mit dem Zahlenbedarf 100.000 wären mindestens 200.000 P-LW erforderlich. Das ist eine Zugangsvoraussetzung im Entwurf, keine Aussage über einen doppelten Verbrauchsabzug.
Was als notwendiger Bedarf, persönlicher Wunsch oder Luxus gilt, soll ein Bürgerrat ausarbeiten. Sachliche Kriterien dafür fehlen noch (F31). Bei Knappheit sind zusätzlich die unten erläuterten Vergaberegeln und die offene Abgrenzung zur Grundversorgung zu beachten (F17, F28–F30).
Was soll vererbt werden können?
Buchungszahlen und Gegenstände werden unterschieden: Der persönliche P-LW soll nicht vererbt werden; nach F12 sollen die Konten nach dem Tod gelöscht werden. Nach F36 darf angesparter P-LW aber vor dem Tod in vererbbare Anlagegüter umgewandelt werden. Die erbende Person soll das Gut selbst nutzen oder weiterbetreiben, etwa ein Fahrzeug verwenden oder eine Werkstatt fortführen. Ein zweites Haus allein zur späteren Vererbung schließt Rudolf im Gespräch aus.
Für das selbst bewohnte Haus gilt der Vorschlag aus F33: Es soll der darin wohnenden Person zu Lebzeiten gehören. Möchte nach ihrem Tod kein Familienmitglied darin wohnen, soll es an die Gemeinschaft zurückfallen und von ihr weitergegeben werden.
Für andere Anlagegüter bleibt offen, was geschieht, wenn niemand sie selbst nutzt oder weiterbetreibt. Auch die genaue Abwicklung, weitere Nutzungsrechte, offene Rückflüsse und die Übertragbarkeit des P-LW zu Lebzeiten sind noch nicht vollständig geregelt. Dies sind vorgeschlagene Modellregeln, keine Beschreibung des geltenden Erbrechts.
Anschaffungen und Übergang: Was bleibt offen?
Rudolf bezeichnet die Bereitstellung von Buchungszahlen als etwas anderes als einen tatsächlichen Kredit. Für eine Wohnung mit 200.000 nennt F02 eine mögliche Mindestansparsumme von 48.000 und einen angestrebten Ansparwert von 60.000. Die Schwelle bleibt verhandelbar. Die Zahlen sollen ohne Zinsen und zusätzliche Kosten zurückgeführt werden.
Nach F08 soll ein Kaufantrag für ein bestimmtes Objekt ohne weitere Prüfung zur Zahlenausgabe genügen. Wie dies mit der Ansparschwelle und der in F12 genannten erforderlichen Deckung zusammenpasst, bleibt zu klären. Ebenso fehlen Regeln für Fehlplanungen, Streitfälle und die praktische Durchsetzung. Die Bezeichnung als Buchung allein klärt keine rechtlichen Verpflichtungen.
Ausdrücklich zurückgestellt: Bewertungsstichtag, erfasste Vermögensarten und Verbindlichkeiten bei der vorgeschlagenen 1:1-Erfassung sollen später ausgehandelt werden (F34). Dasselbe gilt für bestehende Schulden, Ersparnisse, Pensionen, Versicherungsansprüche und laufende Verträge (F35). Dafür enthält der neue Workshop keine fertige Übergangsregel.
Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit oder vorübergehender Krisen sollen den P-LW nicht senken (F16). Die genaue Feststellung und Bereitstellung dieser Leistungen ist noch auszuarbeiten. Ein P-LW ist eine Rechenzahl und kein Maß für den Wert eines Menschen.
06 · Ein konkretes Beispiel
Eine Gemeinde braucht eine Schule.
Rudolf erläutert das langfristige Modell anhand eines Schulbaus. Die sieben Schritte ordnen sein Beispiel. In einem ersten Buchhaltungsversuch würden die heutigen Zahlungen weiterlaufen und die Modellbuchungen zusätzlich erfasst.
- Der Bedarf wird sichtbar. Die Gemeinde braucht eine Schule.
- Der Bedarf wird geklärt. Welche Räume und Leistungen werden tatsächlich benötigt?
- Die Umsetzung wird geprüft. Sind Fachkräfte, Materialien, Energie und weitere Ressourcen verfügbar?
- Menschen und Betriebe leisten ihren Beitrag. Die beauftragten Unternehmen planen, bauen und liefern.
- Leistungen werden gebucht. Im Originalbeispiel stellt die Staatskassa Zahlen bereit; Betriebe erhalten sie nach ihrer tatsächlichen Leistung und begleichen damit Vorkosten und Löhne.
- Die Schule kann genutzt werden. Das Gebäude ist der entstandene reale Wert.
- Die Buchungen dokumentieren die Beiträge. Sie machen die erbrachten Leistungen nachvollziehbar.
Die erste Frage lautet nicht: „Ist genug Geld vorhanden?“
Sondern: „Sind die notwendigen Menschen, Fähigkeiten und Ressourcen vorhanden?“
Fehlende Materialien, Flächen oder Fachkräfte bleiben reale Grenzen. Auch Bedarf, Qualität und Zuständigkeiten müssten verbindlich geprüft werden.
06 · ZUSTÄNDIGKEITEN IM ENTWURF
Vom örtlichen Bedarf zur gemeinsamen Entscheidung
Die Kurzfassung beschreibt örtliche Zahlenausgabestellen, etwa eine Stadtkassa. Im neuen Workshop wird ihre Aufgabe präzisiert: Sie richten Konten ein und ordnen Ein- und Ausgänge zu (F07). Für die Zahlenausgabe nennt F08 einen Kaufantrag, der ein konkretes Objekt und damit einen realen Wert benennt; eine zusätzliche Prüfung ist laut Antwort nicht vorgesehen.
Falsche oder unberechtigte Buchungen sollen berichtigt werden. Ein Verfahren dafür und unabhängige Kontrollen fehlen noch. Die Aussage, Manipulation könne nicht stattfinden, ist eine unbelegte Annahme. Auch die Abgrenzung zur früher beschriebenen Prüfung von Bedarf und Umsetzbarkeit muss geklärt werden.
Nach den ergänzten Antworten beginnt die Entwicklung in der kleinsten örtlichen Gemeinschaft, etwa einem Dorf. Weitere Ebenen reichen über Stadt, Bezirk, Land und Staat bis zu Kontinent und Welt. Jedes Land soll seine Entwicklungsschritte selbst bestimmen.
Bedarfsplanung mit KI: Künstliche Intelligenz soll helfen, gemeldete Bedarfe in die Versorgung einfließen zu lassen und Lieferausfälle zu verringern. Nach F30 soll jeweils die betroffene Stelle die Angaben prüfen und nötige Korrekturen veranlassen.
Wie überhöhte oder fehlerhafte Angaben erkannt werden, welche Daten dafür nötig sind und wie bei Streit oder Ausfällen gehandelt wird, bleibt offen. Dass KI die Planung tatsächlich verbessert, ist eine zu prüfende Erwartung. Statistiken ersetzen keine Entscheidung darüber, welches Vorhaben Vorrang erhält.
Bürgerräte und Beteiligung
Für den Grundbedarf soll je Land ein Bürgerrat gemeinsam aushandeln, was als ausreichend gilt (F14). Im Workshop vom 6. Oktober nennt Rudolf einen zuständigen, ausgewählten Bürgerrat auch für die Anerkennung und Bewertung von Tätigkeiten sowie für Waren- und Dienstleistungswerte (F22, F26).
Das Gremium soll Vorschläge gemeinsam erarbeiten und gegenprüfen. Ein schwerwiegender Einwand führt zu erneuter Verhandlung, bis kein solcher Einwand mehr besteht: Das ist das vorgesehene Konsentverfahren. Die so vereinbarten Preise sollen allgemein gelten.
Auswahl und Kontrolle des Gremiums sowie der konkrete Zugang Betroffener zu einem Einspruch bleiben offen. Frühere Unterlagen beschreiben Bürgerräte auch als beratende „Konsultative“. Wie diese Rolle mit verbindlichen Preisentscheidungen zusammenpasst, muss noch geklärt werden.
Für Entscheidungen über Tätigkeitsbewertungen und Preise ist nun soziokratischer Konsent benannt (F22, F26). Frühere Unterlagen nennen außerdem systemisches Konsensieren. Die häufigen Fragen erklären den Unterschied.
Weiter offen bleiben die genaue Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen, die Auswahl und Vertretung der Beteiligten, Minderheitenrechte sowie unabhängige Kontrolle und ein zugänglicher Einspruchsweg. Auch der Einsatz weiterer Entscheidungsverfahren muss festgelegt werden.
07 · Orientierung und Grenzen
Preise sollen Leistungen vergleichbar machen
Für das langfristige Weltmodell nennen die ergänzten Antworten eine gemeinsame Einheit mit dem Namen „Neutrinas“. Sie soll zur Verrechnung, Statistik und Logistik dienen. Das ist eine vorgeschlagene Einheit; der erste Buchhaltungsversuch setzt ihre Einführung als Zahlungsmittel nicht voraus.
Maßstab
Preiseinheit
Sie benennt den Maßstab, in dem Leistungen dargestellt werden. Ausgabe, Einlösbarkeit und rechtlicher Status der vorgeschlagenen Einheit sind noch festzulegen.
Zuordnung
Einheitspreis
Er ordnet einer festgelegten Ware oder Leistung einen vereinbarten Zahlenwert zu.
Ziel
Preisstabilität
Gemeint sind vereinbarte, zunächst feste Einzelpreise; Senkungen bis zum Zahlenwert null sollen möglich sein. F27 lässt spätere Preisänderungen zu und nennt dafür etwa fünf bis zehn Jahre als möglichen Zeitraum, ohne eine verbindliche Frist festzulegen.
Waren- und Dienstleistungswerte: Ein ausgewählter Bürgerrat soll Preise gemeinsam ausarbeiten, gegenprüfen und im Konsent vereinbaren. Material- und Energiebedarf, Arbeitszeit, Knappheit und Qualität sollen einfließen. Konkrete Gewichtungen und Verfahren für Preisänderungen fehlen noch (F26).
Stundenwerte: Zeit, Qualität, Qualifikation, Verantwortung und Belastung sollen berücksichtigt werden. Die Gewichtung soll je nach Tätigkeit unterschiedlich sein; konkrete Sätze sind noch auszuarbeiten (F21).
Mehr Ressourcenbedarf bei festen Preisen: Nach F27 soll eine größere benötigte Material- oder Energiemenge den vereinbarten Einzelpreis nicht automatisch verändern. Preisänderungen sollen später möglich sein; die genannten fünf bis zehn Jahre sind keine feste Frist. Wie zusätzlicher Ressourcenaufwand aufgefangen und eine Änderung beschlossen wird, ist noch nicht vollständig geregelt.
„Preisstabilität“ wird hier im besonderen Sinn fester Einzelpreise verwendet. Eine gemeinsame Einheit belegt noch keine Stabilität. Im ersten Buchhaltungsversuch lassen sich Bewertungsregeln durchspielen; die tatsächlichen Preiswirkungen eines veränderten Wirtschaftssystems sind damit noch nicht nachgewiesen.
08 · Bedarf vor Zahlungsfähigkeit
Wofür werden Ressourcen gebraucht?
Mit Verwendungsbedarf richtet Rudolf den Blick darauf, wozu eine Ressource eingesetzt werden soll. Entscheidend soll nicht allein sein, wer dafür am meisten zahlen kann, sondern welcher Bedarf damit gedeckt wird.
Bedarf
Was wird benötigt?
Welches konkrete Bedürfnis oder Vorhaben soll erfüllt werden?
Nutzen
Wem hilft es?
Welchen Nutzen hat die Verwendung für Menschen und Gemeinschaft?
Verfügbarkeit
Was ist verfügbar?
Welche Mengen, Fähigkeiten und natürlichen Grenzen müssen beachtet werden?
Vorrang bei Knappheit: F28 sieht den höheren persönlichen Leistungswert als Vorrangkriterium vor. Bei gleichem P-LW soll vorher feststehen, wie entschieden wird. Rudolf nennt ein Losverfahren oder ein vereinbartes Alterskriterium als mögliche Regeln; wer sie verbindlich festlegt, bleibt offen.
Auch ein Zahlenpreis von null beseitigt keine Knappheit: Aufwand und Verfügbarkeit sollen vorab geregelt werden. F29 nennt auch für knappe kostenlose Güter grundsätzlich den P-LW-Vorrang, bei dringendem Bedarf jedoch eine soziale Ausnahme.
Medizinische Dringlichkeit geht vor: Medizinisches Fachpersonal soll die Dringlichkeit nach medizinischen Kriterien beurteilen. Diese Präzisierung steht im neuen Workshop auf S. 7–8.
Offene Abgrenzung zur Grundversorgung: Im Workshop vom 1. Oktober begrenzt F17 den P-LW-Vorrang ausdrücklich auf Güter und Leistungen außerhalb der Grundversorgung. Die neuen Antworten F28–F29 formulieren den Vorrang allgemeiner und beziehen auch knappe kostenlose Güter ein. Sie heben die frühere Grenze nicht ausdrücklich auf. Wie beide Aussagen zusammenpassen, muss geklärt werden; daraus lässt sich keine neue P-LW-Voraussetzung für die Grundversorgung ableiten.
Die angenommene Versorgung im Überfluss ist kein Nachweis dauerhafter Verfügbarkeit. Für tatsächliche Versorgungslücken, Beschwerden und konkurrierende öffentliche Vorhaben fehlen weiterhin vollständige Abläufe und klar benannte Verantwortliche (F15, F17, F28–F31).
Bedarf, Wunsch oder Luxus? Ein Bürgerrat soll die Unterscheidung gemeinsam ausarbeiten. Das Entscheidungsverfahren ist benannt, die sachlichen Abgrenzungskriterien sind noch offen (F31).
09 · Versorgung als Ziel
Grundlegende Bedürfnisse sollen gedeckt sein
„Gutes Leben für alle“ beginnt in Rudolfs Vision bei der bedingungslosen Grundversorgung. Gemeint ist der Zugang zu dem, was Menschen zum Leben und zur gesellschaftlichen Teilhabe brauchen.
Versorgung
Im täglichen Leben
Ausreichende Lebensmittel, Trinkversorgung, Unterkunft und Kleidung; zum genannten Grundbedarf gehört auch freier Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (F14).
Teilhabe
Für Entwicklung und Gesundheit
Gesundheitsversorgung sowie freier, kostenloser, barrierefreier und qualitativ gleichwertiger Bildungszugang sind Ziele. F19 nennt dafür einen gesellschaftlich verantworteten Entwicklungsprozess; konkrete Zuständigkeiten und messbare Qualitätskriterien bleiben offen.
Lebensraum
Als gemeinsame Grundlage
Eine gesunde Umwelt und funktionierende gesellschaftliche Infrastruktur.
Grundversorgung ohne Mitwirkung: Nach F01 soll sie auch bei fehlender Leistungsfähigkeit, längerer Nichtbeschäftigung oder Ablehnung einer Tätigkeit gesichert bleiben. Unterstützung soll helfen, eigene Fähigkeiten zu finden. Mitwirkung wird damit nicht zur Voraussetzung der Grundversorgung.
Gleiche Teilhabe: Zugezogene und Nichtteilnehmende sollen dieselben Ansprüche auf Grundversorgung und gemeinschaftliche Leistungen haben. Menschen ohne digitale Geräte sollen ein Gerät erhalten. Zuständigkeit, Unterstützung bei der Nutzung und Austrittsregeln sind noch auszuarbeiten (F18).
Umfang und Zusage: Ein Bürgerrat soll je Land den ausreichenden Grundbedarf festlegen (F14). Ein vorgegebener Zahlenbetrag soll nach F15 die tatsächliche Verfügbarkeit sichern; dafür soll die Gemeinschaft einstehen. Welche Stelle bei Ausfällen handeln muss und welche verbindlichen Rechte gelten, bleibt offen. Das ist besonders zu klären, weil Buchungszahlen laut F03 selbst keinen Waren- oder Leistungsanspruch begründen.
Notwendiger Mehrbedarf: Gesundheits- und Pflegeleistungen sowie notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit und vorübergehender Krisen sollen gemeinschaftlich bereitgestellt werden. Sie werden aus dem persönlichen Konsum und der P-LW-Berechnung ausgenommen. Abgrenzung, Nachweise und Umsetzung sind noch auszuarbeiten (F05, F16).
10 · Wirtschaft bleibt gestaltbar
Welche Rolle haben Unternehmen?
Unternehmen bleiben im Entwurf Orte, an denen Menschen Fähigkeiten bündeln, Produkte entwickeln und Leistungen organisieren. Nach F09 ist eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung vorgesehen, keine doppelte Buchhaltung.
Beim Verkauf bucht das Unternehmen eine Einnahme und die kaufende Person eine Ausgabe auf ihrem eigenen Konto. Löhne, Wareneinkäufe und weitere betriebliche Leistungen werden im Unternehmen erfasst; persönlicher Verbrauch wird nicht vom Firmenkonto abgebucht. Beschäftigte, Management und Unternehmenseigner haben jeweils eigene Lohnkonten. Unternehmensgewinne können als Provision gebucht werden (F09).
Produkte
Qualität & Innovation
Benötigte Produkte sollen verlässlich, nützlich und gut gestaltet sein. Neue Ideen und technische Verbesserungen bleiben erwünscht.
Herstellung
Produktivität & Ressourcen
Mit Arbeit, Material und Energie soll verantwortungsvoll umgegangen werden. Ein guter Betrieb schafft Nutzen ohne unnötigen Verbrauch.
Zusammenarbeit
Menschen & Organisation
Ehrenamtliche Tätigkeiten etwa bei Feuerwehr, Rettungsdiensten und Vereinen sollen erfasst und honoriert werden. Private Hausarbeit wie Putzen, Kochen oder Gartenarbeit bleibt grundsätzlich ausgenommen. Für Kindererziehung und -betreuung soll es jedoch eine Pauschale geben, sowohl für Eltern als auch für externe Betreuungspersonen. Höhe und Ausgestaltung sind noch offen (F20).
Private Unternehmen und bereits vorhandenes Betriebsvermögen bleiben im Entwurf berücksichtigt. Vorhandenes Vermögen soll bei einer Umstellung im Zahlenwert 1:1 erfasst werden. Privates Betriebsvermögen bleibt als solches ausgewiesen und soll durch die eigenen Leistungen erhalten werden.
Die 1:1-Erfassung ist ein vorgeschlagenes Übergangsprinzip. Bewertungsstichtag, Vermögensarten und Verbindlichkeiten wurden ausdrücklich für spätere Verhandlungen zurückgestellt (F34). Für bestehende Schulden, Ersparnisse, Pensionen, Versicherungsansprüche und Verträge fehlen ebenfalls Übergangsregeln (F35).
Vergütung nach Ergebnis oder Zeit: Nach F24 soll für eine vereinbarte Aufgabe mit gleicher Qualität und gleichem Ergebnis die Grundvergütung vorher festgelegt werden. Dann hängt sie nicht davon ab, ob die Ausführung beispielsweise zwei oder acht Stunden dauert. Eine Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden gilt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Für frühere Fertigstellung kann zusätzlich eine Provision ausgehandelt werden.
Die konkrete Vereinbarung ist entscheidend; eine Provision entsteht nicht automatisch. Wer reale Fehlplanungen, Schäden, Verluste und langfristige Investitionsrisiken trägt, ist mit F37 erst als nächste Frage gestellt und noch nicht beantwortet.
11 · Lebensmittel sind reale Werte
Versorgung beginnt auf dem Boden.
Landwirtschaft hat eine besondere Stellung: Sie erzeugt einen unmittelbar lebensnotwendigen Teil unseres Bedarfs. Rudolf verbindet regionale Versorgung mit gesunder Bodenbewirtschaftung, technischer Unterstützung und verlässlicher Logistik.
Erzeugen und erhalten
Boden und natürliche Ressourcen sollen sorgsam bewirtschaftet werden. Landwirtinnen und Landwirte erhalten in seinem Entwurf einen erfassten Erzeugerlohn für ihre Leistung.
Eine möglichst hohe Eigenversorgung soll die Versorgung vor Ort stärken. Ergänzende Importe und die Weitergabe von Überschüssen bleiben in seiner Vorstellung möglich.
Verteilen statt verschwenden
Produkte sollen über organisierte Verteilungsketten dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Lagerung, Haltbarmachung und gute Abstimmung sollen verhindern, dass Lebensmittel unnötig verderben.
Die Leitfrage: Wie wird aus einer guten Ernte eine verlässliche Versorgung?
12 · Dinge länger nutzen
Vom Produkt zurück in den Kreislauf
Neue Erzeugnisse sollen nach Rudolfs Vorstellung bereits einen Verwertungsplan mitbringen. Reparatur, Wiederverwendung und Recycling werden damit Teil der Planung.
Herstellung → Nutzung → Reparatur → Wiederverwendung → Recycling → neuer Produktionskreislauf
01
Herstellung
Langlebigkeit und spätere Verwertung von Anfang an mitdenken.
02
Nutzung
Das Produkt erfüllt möglichst lange seinen Zweck.
03
Reparatur
Defekte Teile instand setzen, wenn dies sinnvoll möglich ist.
04
Wiederverwendung
Geeignete Produkte oder Bauteile erneut einsetzen.
05
Recycling
Verwertbare Materialien zurückgewinnen.
06
Neuer Kreislauf
Gewonnene Materialien für neue benötigte Produkte nutzen.
Der Ablauf ist eine vereinfachte Darstellung. Reparatur und Wiederverwendung können mehrfach stattfinden; nicht jedes Material lässt sich vollständig zurückgewinnen.
Das Ziel ist ein möglichst großer Nutzen aus vorhandenen Ressourcen. Eine vollständig abfallfreie Wirtschaft bleibt dabei eine Zielvorstellung, kein belegtes Ergebnis des Buchungssystems.
13 · Leistung ist mehr als Erwerbsarbeit
Arbeit als sinnvolles Tätigsein
Gesellschaftlich nützliche Tätigkeiten sollen als Beiträge sichtbar und anerkannt werden. Dazu zählen neben Berufen auch Pflege, Betreuung, Ehrenamt, Nachbarschaftshilfe und weitere Leistungen für andere.
Ehrenamt und Kinderbetreuung: Tätigkeiten für andere Menschen sollen anerkannt werden. F20 nennt insbesondere Ehrenamt bei Feuerwehr, Rettungsdiensten, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen. Private Hausarbeit bleibt grundsätzlich ausgenommen. Für Kindererziehung und -betreuung ist jedoch eine Pauschale vorgesehen, auch für Eltern; Höhe und genaue Ausgestaltung fehlen noch.
Bewertung und Vergütung: Zeit, Qualität, Qualifikation, Verantwortung und Belastung sollen je nach Tätigkeit unterschiedlich gewichtet werden (F21). Ein zuständiger Bürgerrat soll die Bewertung im Konsent ausarbeiten (F22). F24 unterscheidet vorab vereinbarte Vergütung für ein Ergebnis von ausdrücklich vereinbarter Stundenabrechnung; eine zusätzliche Provision kann ausgehandelt werden.
Notwendige, aber unbeliebte Aufgaben: Geeignete Personen sollen durch Suche und Verhandlung gefunden werden, bei Bedarf mit besseren Bedingungen. Dass immer jemand gefunden wird, bleibt eine Annahme. Ein Verfahren für den Fall, dass eine Aufgabe trotzdem unbesetzt bleibt, fehlt noch (F25). Die frühere Zusage der Grundversorgung unabhängig von Mitwirkung wird dadurch nicht aufgehoben.
Grundversorgung bleibt unabhängig von Mitwirkung
Nach der Klarstellung in F01 soll die Grundversorgung im langfristigen Gesellschaftsmodell immer gesichert bleiben: auch für Menschen, die nicht mitwirken können oder eine Mitwirkung ablehnen. Unterstützung beim Entdecken eigener Fähigkeiten und beim Finden einer passenden Tätigkeit soll angeboten werden. Sie ist keine Voraussetzung für die Versorgung.
Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit oder vorübergehender Krisen sollen gemeinschaftlich versorgt werden. Sie sollen weder als persönlicher Verbrauch noch als Abzug vom P-LW zählen (F16). Offen bleiben die konkrete Organisation, die Feststellung des Bedarfs und die Verantwortung bei Versorgungslücken. Für die zusätzliche Vergleichsbuchhaltung oder eine mögliche spätere tatsächliche Verrechnung ist keine Mitwirkungspflicht festgelegt.
14 · Schrittweise erproben
Erst vergleichen. Dann über weitere Schritte entscheiden.
Als ersten praktischen Einstieg beschreiben die ergänzten Antworten eine zusätzliche Vergleichsbuchhaltung. Leistungen und Verbrauch sollen neben der bestehenden Buchhaltung nach den Modellregeln dargestellt werden. Das bisherige Geld- und Zahlungssystem bleibt dabei in Verwendung; ein Währungsumtausch ist für diese erste Stufe nicht vorgesehen.
Der folgende Ablauf ordnet den Vorschlag und die noch zu vereinbarenden Prüfschritte:
- Den Versuch vorbereiten: Beteiligte, Anwendungsfälle, Buchungsregeln und benötigte Daten festlegen. Workshops und Schulungen sollen das gemeinsame Verständnis unterstützen. Aufwand, Zuständigkeiten und rechtliche Einordnung sind vorab zu klären.
- Parallel erfassen und vergleichen: Dieselben Vorgänge im bestehenden System und zusätzlich nach dem Modell darstellen. Verständlichkeit, Erfassungsaufwand, Fehler und unterschiedliche Bewertungen dokumentieren.
- Auswerten und entscheiden: Ergebnisse an vorher vereinbarten Kriterien messen, auch Schwierigkeiten veröffentlichen und unabhängig prüfen lassen. Erst danach über Anpassung, Ausweitung oder Beendigung entscheiden.
Die Antworten nennen fünf bis zehn Jahre als möglichen Lern- und Entwicklungszeitraum. Das ist kein verbindlicher Projektplan. Der „Vulkanland-Zeitwert“ (VZW) wird als mögliche regionale Honorierung für begleitende Tätigkeiten erwähnt; er ist keine Voraussetzung der ersten Vergleichsbuchhaltung.
Eine staatliche Beauftragung und Vergleichsgruppen, eventuell in mehreren europäischen Ländern, werden vorgeschlagen. Eine bereits erteilte Beauftragung oder ein laufender Pilot ist durch die vorliegenden Unterlagen nicht belegt.
Was lässt sich damit prüfen? Ob Buchungen verständlich, handhabbar und nachvollziehbar sind. Ob ein tatsächlich verändertes Wirtschaftssystem Armut verringert, Frieden fördert oder Ressourcen spart, kann eine zusätzliche Buchhaltung allein nicht zeigen.
15 · Weiterentwicklung
Was noch geklärt werden muss
Die Workshops vom 1. und 6. Oktober 2026 präzisieren zusammen den bisherigen Fragenstand. Neu bearbeitet sind F20–F36: Tätigkeiten, Bewertung, Preise, knappe Güter, Anschaffungen und Vererbung. F34 und F35 wurden ausdrücklich zurückgestellt. F37 zu Fehlplanungen, Schäden, Verlusten und Investitionsrisiken ist gestellt, aber noch unbeantwortet; die späteren Katalogpunkte sind in diesem Gespräch nicht bearbeitet.
Ein benanntes Verfahren ist noch keine vollständige Regel und eine Erwartung noch kein Wirksamkeitsnachweis. Hier sind die wichtigsten offenen Aufgaben zusammengefasst.
- Präzisiert: Ehrenamt soll honoriert werden; für Kindererziehung und -betreuung ist eine Pauschale auch für Eltern vorgesehen. Tätigkeitswerte sollen Zeit, Qualität, Qualifikation, Verantwortung und Belastung unterschiedlich gewichten (F20–F21).
- Vergütung: Ein Ergebnispreis wird vorab vereinbart; Stundenabrechnung gilt bei entsprechender Vereinbarung. Eine zusätzliche Provision ist möglich, aber nicht automatisch vorgesehen (F24).
- Weiter offen: Höhe der Pauschale, konkrete Gewichtungen und Preise, belastbare Leistungsnachweise, Schutz vor Doppelbuchungen und Einspruchswege (F20–F26).
- Mehr Material- oder Energiebedarf soll Einzelpreise nicht automatisch ändern; spätere Änderungen sind möglich. Auslöser und Verfahren bleiben auszuarbeiten (F27). Für unbesetzte notwendige Aufgaben fehlt weiterhin eine Ausfallregel (F25).
- Präzisiert: F28 nennt P-LW-Vorrang und ein vorab festgelegtes Verfahren bei Gleichstand, etwa Los oder Alterskriterium. F29 bezieht auch knappe kostenlose Güter ein. Medizinische Dringlichkeit soll nach Beurteilung durch Fachpersonal Vorrang haben (S. 7–8).
- Weiter offen: Wie passt dies zur früheren Begrenzung des P-LW-Vorrangs auf Güter außerhalb der Grundversorgung (F17)? Wer legt Gleichstandsregeln fest und entscheidet über Beschwerden?
- KI soll die Bedarfsplanung unterstützen; die betroffene Stelle soll Angaben prüfen und korrigieren. Konkrete Prüf- und Ausfallverfahren fehlen noch (F30).
- Ein Bürgerrat soll notwendigen Bedarf, Wünsche und Luxus unterscheiden. Die sachlichen Kriterien sind noch offen (F31).
- Anschaffungen: Güter müssen tatsächlich verfügbar sein. Für Luxusgüter sind Gremienzustimmung und vor dem Kauf mindestens doppelt so viel P-LW wie der Zahlenbedarf vorgesehen (F32).
- Vererbung: P-LW selbst soll nicht vererbt werden; daraus angeschaffte Anlagegüter können an Personen gehen, die sie selbst nutzen oder weiterbetreiben. Ein selbst bewohntes Haus soll ohne wohnwilliges Familienmitglied an die Gemeinschaft zurückfallen (F33, F36).
- Weiter offen: Übrige Eigentums- und Nutzungsrechte, genaue Abwicklung, offene Rückflüsse und der Umgang mit anderen Anlagen ohne nutzende Nachfolge. Die Anschaffungsregeln müssen mit den älteren Ansparschwellen und dem Kaufantrag zusammengeführt werden (F02, F08, F12, F32–F36).
- Vermögenserfassung und bestehende Ansprüche beim Übergang sind zurückgestellt (F34–F35). F37 zu Risiken und Verlusten ist noch unbeantwortet.
Für ein späteres internationales Modell nennen die Antworten Buchungsbilanzen, Ausgleichsbuchungen und einen gemeinsamen Buchungspool. Damit ist eine Richtung für die Verrechnung beschrieben, noch kein vollständiges Verfahren.
- Wer betreibt und prüft diesen Ausgleich?
- Wie werden Lieferzusagen, Fehlbuchungen und unausgeglichene Bilanzen behandelt?
- Wie funktionieren Schnittstellen zu Ländern mit anderen Geld- und Wirtschaftssystemen?
Vorgesehene Transparenz: Rudolf beschreibt unverschlüsselte Buchungsdaten und weitgehende Einsehbarkeit von persönlichen Einnahmen, Ausgaben und P-LW. Die Zahlenausgabestelle soll zugleich die Detailstatistik führen (F04). Diese Absicht belegt weder Datensicherheit noch rechtliche Zulässigkeit.
Weiter offen: Welche Einzelangaben dürfen tatsächlich öffentlich sein? Wer darf Daten einsehen, berichtigen oder löschen? Wer prüft falsche oder doppelte Buchungen unabhängig, wenn laut F08 keine zusätzliche Antragsprüfung und laut F13 keine kontenübergreifende Abstimmung vorgesehen ist? Auch Ausfallschutz, Datensicherung und Wiederherstellung müssen geregelt werden.
Präzisiert: Die Grundversorgung soll unabhängig von Mitwirkung bestehen bleiben. Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit oder vorübergehender Krisen sollen den P-LW nicht senken. Zugezogene und Nichtteilnehmende sollen gleich einbezogen werden (F01, F16, F18).
Weiter offen: Wie werden diese Bedarfe festgestellt und die Leistungen tatsächlich bereitgestellt? Wer handelt bei Ausfällen? Wie werden Geräte bereitgestellt, Austritte geregelt und barrierefreier, gleichwertiger Bildungszugang überprüft (F15, F18–F19)?
Vor einem Pilotversuch zu vereinbaren: Umfang und Teilnehmende, Personal- und Betriebsaufwand, Finanzierung, Daten- und Sicherheitskonzept, rechtliche Einordnung sowie Ausstieg und Abbruch. Auch eine zusätzliche Buchhaltung benötigt Zeit und Organisation.
Für die Auswertung braucht es vorab festgelegte Ziele und Ausgangswerte, geeignete Vergleichsfälle sowie eine unabhängige Prüfung, die auch negative Ergebnisse veröffentlicht. Aussagen wie „keine Kosten“, „kein Missbrauch“ oder „keine Schäden“ sind durch die Unterlagen nicht belegt.
16 · Das gesellschaftliche Ziel
Was heißt „Gutes Leben für alle“?
Rudolf nennt vier Ziele: Weltfrieden, Welternährung und Grundbedarfsabdeckung, Weltbildung sowie Umweltschutz. Sie verbinden verlässliche Versorgung und Selbstbestimmung mit Verantwortung für kommende Generationen.
Das Buchungssystem soll diese Ziele wirtschaftlich unterstützen. Für das globale Zielmodell wird eine Friedensvereinbarung vorausgesetzt. Der vorgeschlagene örtliche Buchhaltungsversuch ist ein begrenzter Lernschritt; aus ihm allein lassen sich keine Wirkungen auf Weltfrieden oder weltweite Versorgung ableiten.
Wie wollen wir miteinander leben – und was können wir konkret dafür schaffen?
17 · Häufige Fragen
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Die Unterlagen beschreiben einen Entwicklungsvorschlag mit Zielen, Rechenbeispielen und Übergangsideen. Neu präzisiert ist der erste Einstieg als Vergleichsbuchhaltung. Ein verbindlicher Pilotauftrag, ein vollständiges Regelwerk oder eine flächendeckend erprobte Umsetzung sind damit nicht dokumentiert.
Für den ersten Versuch werden Buchungen zusätzlich dargestellt, während bestehende Zahlungen weiterlaufen. Die langfristige Idee nennt dagegen auch eine gemeinsame Einheit und Verrechnung zwischen Stellen. Diese Stufen erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Auch heutiges Bankgeld kann als digitale Kontobuchung vorliegen. Entscheidend ist daher, ob Einheiten zum Bezahlen, Rechnen oder Aufbewahren von Wert dienen – ihr Name allein beantwortet die Frage nicht. Dazu erläutert die Europäische Zentralbank die Funktionen von Geld. Welche dieser Funktionen spätere GWZ-Stufen übernehmen sollen, muss konkret festgelegt werden.
Nein. Auch dieses Modell muss mit vorhandenen Materialien, Energie, Fähigkeiten und Zeit umgehen. Bedarf zu erfassen beseitigt keine reale Knappheit.
Ein Bürgerrat soll je Land den Grundbedarf festlegen (F14). Zusätzliche anerkannte Beiträge können unterschiedliche Einkommens- und Ansparwerte ergeben. Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit und vorübergehender Krisen sollen gemeinschaftlich bereitgestellt und aus der persönlichen P-LW-Rechnung ausgenommen werden (F16). Konkrete Stundenwerte und ihre Gewichtung bleiben auszuhandeln (F21).
Aktuell gelten E-GL für Einnahmen-Gesamtleistung, A-VW für Gesamt-Ausgaben-Verbrauchswert und P-LW für persönlichen Leistungswert: P-LW = E-GL − A-VW (F06). Die Grundbedarfsabdeckung ist im Personenbeispiel bereits im Einkommen enthalten. Bei langlebigen Anlagen werden Buchwert und laufender Verbrauch getrennt erfasst; die Abschreibung zählt nicht zusätzlich zum monatlichen Rückfluss als Verbrauch (F11).
Für Tätigkeitsbewertungen sowie Waren- und Dienstleistungspreise nennt der Workshop vom 6. Oktober einen zuständigen, ausgewählten Bürgerrat und soziokratischen Konsent (F22, F26). Frühere Unterlagen nennen außerdem systemisches Konsensieren:
- Soziokratischer Konsent: Ein Vorschlag wird beschlossen, wenn kein schwerwiegender, begründeter Einwand mehr besteht. Ein solcher Einwand führt zur erneuten Verhandlung.
- Systemisches Konsensieren: Mehrere Vorschläge werden anhand des Widerstands in der Gruppe verglichen; gesucht wird eine Lösung mit möglichst wenig Ablehnung.
Die Verfahren sind nicht identisch. Auswahl und Kontrolle der Gremien, der Zugang Betroffener zu einem Einspruch sowie der Einsatz weiterer Verfahren bleiben zu klären. Erläuterungen der Methoden bieten das Soziokratie Zentrum und SK-Prinzip.
18 · Rudolf im Gespräch
Videos & Gespräche zum Gemeinwohl-Zukunft-Buchungssystem
Rudolf erklärt seine Idee in eigenen Worten. Die Beiträge stammen aus unterschiedlichen Entwicklungsphasen; Aussagen und Beispiele können deshalb voneinander abweichen.
OKiTALK · Teil 2 · Archiv: 29. Mai 2026
Zahlen – Finanzen – Wirtschaft – Arbeit
Rudolf stellt seine Vision vor. Die Sendungsbeschreibung nennt Grundbedarfsdeckung, Bildung, Frieden und Umweltschutz als zentrale Ziele.
OKiTALK · Teil 3 · Archiv: 11. Juni 2026
Weitere Erklärung des Buchungssystems
Fortsetzung der Gesprächsreihe mit Rudolf Kulovic. Sie vertieft die Vorstellung des Gemeinwohl-Zukunft-Buchungssystems.
OKiTALK · Teil 4 · Archiv: 17. Juni 2026
Zusammenfassung & Berechnungsdarstellung
Die Sendung kündigt eine Zusammenfassung sowie ergänzende Erklärungen mit Berechnungsdarstellung an.
Forum Seitenstetten · 2021
Lösungsidee Rudolf Kulovic
Frühe Darstellung seiner Zukunftsüberlegungen. Die Originalseite bietet dazu eine Übersicht mit Zeitmarken.
Radio SOL · Hörbeitrag · veröffentlicht am 2. Oktober 2024
Das Gemeinwohlzukunft-Buchungssystem
Gespräch mit Rudolf Kulovic über seine Vision für ein gutes Leben und gesellschaftliches Miteinander. Die Sendungsnotizen nennen den 23. September 2024 als Sendungsdatum.
19 · Nachlesen und prüfen
Originaltexte und weiterführende Informationen
Grundlage sind Rudolf Kulovics eigene Texte, die bereitgestellten Konzeptunterlagen und die ergänzte Arbeitsfassung mit Prüffragen und Antworten. Die Seite ordnet diese unterschiedlichen Entwicklungsstände. Redaktionelle Beispiele erklären den Ansatz; Ziele und Annahmen bleiben von nachgewiesenen Ergebnissen unterscheidbar.
- Rudolf Kulovic: Gemeinwohlzukunft Geldsystem — Forum Seitenstetten, 24. November 2022. Früher Entwurf mit Rechenbeispiel und Spielidee.
- Rudolf Kulovic: Gemeinwohlzukunft Geldsystem – Meine Vision — Forum Seitenstetten, 10. Oktober 2023. Begriffe, Schulbeispiel, Landwirtschaft, Unternehmen und Übergangsüberlegungen.
- OKiTALK, Teil 2 · Teil 3 · Teil 4 — Gespräche und Originalbeschreibungen aus 2026.
- Lösungsidee Rudolf Kulovic — Forum Seitenstetten, Video mit Zeitübersicht, 2021.
- Radio SOL: Das Gemeinwohlzukunft-Buchungssystem — Originalseite des Hörbeitrags.
- Visionen zur Gemeinwohlzukunft – Unterwegs mit Gott. Ein geführter Lebensweg — Rudolf Kulovics Buch, erschienen 2021. Die Verlagsbeschreibung gibt Einblick in den persönlichen und gesellschaftlichen Hintergrund; sie ersetzt keine technische Spezifikation des Buchungssystems.
Abgleich: 6. Oktober 2026. Ergänzend berücksichtigt: „Gemeinwohlzukunft Z-Buchungen_kurz“, „Gemeinwohlzukunft Z-Buchungen A-Vision“ und „GWZ_kurz_Proschüre“.
Berücksichtigt ist außerdem die von Udo bereitgestellte Arbeitsfassung „KI GWZ_Ungereimtheiten_und_Prueffragen“ mit ergänzten Antworten (Dokumentstand: 31. August 2026; Titel im Dokument: „TABU – Gemeinwohlzukunft-Buchungssystem“). Sie umfasst 63 Themenpunkte. Die Antworten werden als Präzisierungen des Vorschlags eingeordnet; nicht belegte Wirkungsversprechen bleiben Ziele oder offene Prüffragen.
„KI GWZ-B KurzInfo 4.1“ enthält auch ein Copilot-Gespräch. Dort vorgeschlagene Wertpunkte, Bewertungsformeln und Gegenbuchungen werden ohne Bestätigung nicht als verbindliche Regeln von Rudolfs Modell übernommen.
Workshop vom 1. Oktober 2026: Gesprächsprotokoll „Offene Fragen“, Datei „workshop-3.pdf“, mit Antworten zu F01–F26. Für Mitwirkung, Grundbedarf, Konten und Buchungsgrößen bleiben die dort bestätigten Antworten maßgeblich. Bei F11 gilt die abschließende Klarstellung auf S. 14: Abschreibung und Rückfluss werden nicht doppelt als Verbrauch angerechnet.
Neuester Workshop vom 6. Oktober 2026: „Offene Fragen“, Datei „workshop-5.pdf“, ergänzt F20–F36. Fundstellen: Kinderbetreuung und Tätigkeitsbewertung (S. 1–2), Nachweis und Vergütung (S. 3–4), notwendige Aufgaben und Preise (S. 4–6), Knappheit und Bedarfsplanung (S. 6–9), Anschaffungen, Übergang und Vererbung (S. 9–12). Die medizinische Dringlichkeit und die Bedarfsplanung tragen im Protokoll beide die Bezeichnung F30; die jeweilige Sachfrage und Seitenangabe unterscheiden sie.
F34–F35 sind zurückgestellt. F37 wurde gestellt, aber nicht beantwortet; die späteren Fragen sind in diesem Gespräch nicht bearbeitet. Die neue Zusammenfassung bezeichnet frühere Rechte aus F01 teilweise wieder als offen, ohne die bestätigte Antwort vom 1. Oktober ausdrücklich zu ändern. Die Zusage der Grundversorgung unabhängig von Mitwirkung bleibt deshalb erhalten. Offen ausgewiesen wird die Abgrenzung des P-LW-Vorrangs zwischen F17 und den neueren Antworten F28–F29. Die Protokolle dokumentieren Arbeitsregeln und Annahmen, keine unabhängigen Wirksamkeitsnachweise.
