GEMEINWOHLZUKUNFT · FRAGEN UND ANTWORTEN

FAQ

Häufige Fragen. Nachvollziehbare Antworten.

Hier findest du Antworten zum Einstieg, zu den Buchungswerten und zu noch offenen Regeln. Wähle eine Frage, um die Antwort aufzuklappen. Mehrere Antworten können gleichzeitig geöffnet bleiben.

Die Sammlung wächst mit euren Fragen und der weiteren Arbeit am Konzept. Offene Punkte werden als solche benannt.

Grundidee und Einstieg

Was ist das Gemeinwohlzukunft-Buchungssystem?

Es ist ein Entwicklungsvorschlag von Rudolf Kulovic. Im Mittelpunkt stehen der tatsächliche Bedarf der Menschen, die verfügbaren Ressourcen und die erbrachten Leistungen. Buchungszahlen sollen diese Zusammenhänge dokumentieren und Versorgung unterstützen.

Die Website unterscheidet die langfristige gesellschaftliche Vision, den ersten Versuch mit einer zusätzlichen Vergleichsbuchhaltung und Regeln, die noch offen sind.

Ist das Konzept schon vollständig ausgearbeitet oder erprobt?

Die vorliegenden Inhalte beschreiben Ziele, Rechenbeispiele und Übergangsideen. Ein vollständiges verbindliches Regelwerk oder eine flächendeckend erprobte Umsetzung ist damit nicht dokumentiert.

Der vorgeschlagene Einstieg ist eine Vergleichsbuchhaltung. Ob spätere Entwicklungsstufen die erhofften gesellschaftlichen Wirkungen erreichen, braucht weitergehende Nachweise.

Sind Buchungszahlen eine neue Währung?

In der ersten Teststufe werden Vorgänge zusätzlich nach dem GWZ-Modell erfasst. Die bestehenden Zahlungen laufen weiter; ein Währungsumtausch ist für diesen Versuch nicht vorgesehen.

Für spätere Stufen hat Rudolf in F03 klargestellt: Buchungszahlen sollen Erzeugungs-, Reparatur- und jährliche Ist-Werte dokumentieren und selbst keine Ansprüche auf Waren oder Leistungen begründen. Wie die zugesagte Versorgung verbindlich gesichert wird, bleibt gesondert zu klären. Ein neuer Name allein legt die rechtliche oder wirtschaftliche Funktion nicht fest.

Was würde bei einem ersten Versuch praktisch passieren?

Reale Leistungen und Verbrauchsvorgänge würden neben der bestehenden Abrechnung zusätzlich nach vereinbarten Modellregeln dokumentiert. Ein Einkauf würde zum Beispiel weiterhin in Euro bezahlt und parallel für den Vergleich erfasst.

Vorher müssten unter anderem Ziele, Buchungsregeln, Datenumfang und Auswertung vereinbart werden. So lässt sich prüfen, ob die zusätzliche Darstellung verständlich, nachvollziehbar und mit vertretbarem Aufwand nutzbar ist.

Versorgung und Buchungswerte

Ist Grundbedarfsabdeckung dasselbe wie ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Beide Begriffe betreffen die Absicherung grundlegender Bedürfnisse, sind aber nicht gleichbedeutend. Im GWZ-Konzept steht reale Versorgung im Mittelpunkt: Gesundheit, Unterkunft, Kleidung, Essen, Trinken und öffentlicher Verkehr. Ein Bürgerrat soll je Land bestimmen, was als ausreichend gilt (F14).

Im Personenbeispiel ist die Grundbedarfsabdeckung bereits ein Sockel des Einkommens. Sie wird nicht nochmals addiert. Ein vorgegebener Zahlenbetrag soll nach F15 die tatsächliche Verfügbarkeit sichern; dafür soll die Gemeinschaft einstehen. Wer bei Ausfällen konkret handelt, bleibt offen.

Wie wird der persönliche Leistungswert berechnet?

Nach F06 gilt: P-LW = E-GL − A-VW. Das heißt: Einnahmen-Gesamtleistung minus Gesamt-Ausgaben-Verbrauchswert ergibt den persönlichen Leistungswert. Im Beispiel werden aus 20.000 Einnahmen und 15.800 Verbrauch 4.200 P-LW.

Die Jahreswerte sollen fortgeschrieben werden. Auch ein negativer P-LW soll nur als Buchhaltungswert weitergeführt werden und keine Verpflichtung begründen (F12). Die Grundversorgung bleibt davon unabhängig. Die Beispielzahlen sind keine zugesagten Eurobeträge.

Bedeutet ein höherer Leistungswert, dass ein Mensch mehr wert ist?

Nein. Der persönliche Leistungswert ist im Rechenbeispiel ein modellinterner Saldo, kein Maß für die Würde oder den Wert eines Menschen.

Notwendige Mehrbedarfe wegen Krankheit, Behinderung, Alter, Sorgearbeit und vorübergehender Krisen sollen gemeinschaftlich bereitgestellt und aus der persönlichen P-LW-Berechnung ausgenommen werden (F16).

Der P-LW soll außerdem bei der Vergabe knapper Güter berücksichtigt werden. Die frühere Begrenzung auf Güter außerhalb der Grundversorgung und die neuen Aussagen zu knappen kostenlosen Gütern sind noch nicht eindeutig aufeinander abgestimmt. Medizinische Dringlichkeit soll vorgehen. Die Kennzahl ist kein Maß für den Wert eines Menschen (F17, F28–F30).

Wie sind größere Anschaffungen, Luxusgüter und Vererbung geregelt?

Größere Anschaffungen werden als Anlagen erfasst. Nach F06 sollen Gebrauchswert und Anschaffungswert im Modell gleich bewertet werden; ältere Texte verwenden dafür GW oder BW. Im Beispiel wird eine Wohnung mit 200.000 Zahleneinheiten im Anlagekonto erfasst (F11).

Keine doppelte Verbrauchsanrechnung: Bei 60 Jahren sinkt der Anlagebuchwert der Beispielwohnung jährlich um rund 3.333,33. Der monatliche Rückfluss von rund 277,78 wird im A-VW als Ausgabe gebucht. Die Abschreibung wird nicht zusätzlich als persönlicher Verbrauch abgezogen. Reparaturen erhöhen den Anlagenwert (F11, Workshop vom 1. Oktober).

Anschaffungen und Luxus: Die Sache muss tatsächlich verfügbar sein. Für Luxusgüter soll ein Gremium zustimmen; vor dem Kauf ist mindestens doppelt so viel P-LW wie der Zahlenbedarf des Guts vorgesehen. Beispiel: Zahlenbedarf 100.000, erforderlicher P-LW mindestens 200.000. Welche Güter als Luxus gelten, ist noch offen (F31–F32).

Vererbung: P-LW selbst soll nicht vererbt werden. Er darf jedoch in Anlagegüter umgewandelt werden, die eine erbende Person selbst nutzt oder weiterbetreibt. Ein zweites Haus allein zur Vererbung schließt Rudolf aus. Möchte nach dem Tod kein Familienmitglied im selbst bewohnten Haus wohnen, soll es an die Gemeinschaft zurückfallen (F33, F36).

Für andere Anlagen ohne nutzende Nachfolge sowie für weitere Eigentumsrechte und offene Rückflüsse fehlen noch vollständige Regeln. Vermögenserfassung und bestehende Schulden, Ersparnisse, Pensionen, Versicherungsansprüche und Verträge beim Übergang wurden ausdrücklich zurückgestellt (F34–F35).

Entscheidungen und offene Regeln

Wer legt Grundbedarf, Leistungslohn und die Betreuungspauschale fest?

Den ausreichenden Grundbedarf soll ein Bürgerrat je Land gemeinsam aushandeln (F14). Der neue Workshop nennt einen ausgewählten, zuständigen Bürgerrat auch für Tätigkeitsbewertungen und Preise. Er soll Vorschläge gemeinsam ausarbeiten, gegenprüfen und im Konsent beschließen: Ein schwerwiegender Einwand führt zur erneuten Verhandlung. Auswahl, Kontrolle und der Einspruchsweg für Betroffene bleiben offen (F22, F26).

Kinderbetreuung ist eine ausdrücklich genannte Ausnahme: Private Hausarbeit bleibt grundsätzlich von der Honorierung ausgenommen. Für Kindererziehung und -betreuung soll es aber eine Pauschale sowohl für Eltern als auch für externe Betreuungspersonen geben. Höhe, Zuständigkeit im Detail und Ausgestaltung sind noch nicht festgelegt (F20).

Bewertung: Zeit, Qualität, Qualifikation, Verantwortung und Belastung sollen je nach Tätigkeit unterschiedlich gewichtet werden. Konkrete Stundenwerte und Gewichtungen fehlen noch (F21).

Ergebnis oder Stunden: Bei vereinbarter Qualität und gleichem Ergebnis soll die Grundvergütung vorab festgelegt sein und nicht von der tatsächlich benötigten Zeit abhängen. Eine Abrechnung nach Stunden gilt, wenn sie vereinbart wurde. Eine zusätzliche Provision für frühere Fertigstellung kann ausgehandelt werden (F24).

Warenpreise: Material- und Energiebedarf, Arbeitszeit, Knappheit und Qualität sollen berücksichtigt werden. Höherer Ressourcenbedarf soll Einzelpreise nicht automatisch ändern. Spätere Preisänderungen sind möglich; fünf bis zehn Jahre werden als möglicher Zeitraum genannt, nicht als feste Frist. Konkrete Gewichtungen und Änderungsverfahren bleiben offen (F26–F27).

Für notwendige, aber unbeliebte Aufgaben sollen durch Verhandlung geeignete Personen gefunden und bei Bedarf bessere Bedingungen vereinbart werden. Eine Garantie oder Ausfallregel für den Fall, dass niemand gefunden wird, liegt noch nicht vor (F25).

Gibt es in einer Bedarfswirtschaft alles unbegrenzt?

Nein. Materialien, Energie, Flächen, Zeit und Fachkräfte bleiben begrenzt. Ein dokumentierter Bedarf erzeugt diese Ressourcen nicht automatisch.

Nein. Material, Energie, Fachkräfte und Zeit bleiben begrenzt. Nach F28 soll bei knappen Gütern grundsätzlich die Person mit höherem P-LW Vorrang haben. Bei Gleichstand soll das Verfahren vorab feststehen, etwa Los oder ein vereinbartes Alterskriterium. Wer diese Regel verbindlich festlegt, ist noch offen.

F29 nennt den P-LW-Vorrang auch bei knappen kostenlosen Gütern, mit einer sozialen Ausnahme für dringenden Bedarf. Medizinisches Fachpersonal soll medizinische Dringlichkeit beurteilen; sie soll Vorrang haben (Workshop vom 6. Oktober, S. 7–8).

Offener Punkt: F17 begrenzte den P-LW-Vorrang zuvor ausdrücklich auf Güter außerhalb der Grundversorgung. Die neue Antwort hebt diese Grenze nicht ausdrücklich auf. Wie die Regeln zusammenpassen und wie Beschwerden oder Versorgungsausfälle behandelt werden, muss noch geklärt werden.

KI soll die Bedarfsplanung unterstützen; die jeweils betroffene Stelle soll Angaben prüfen und korrigieren. Ein konkretes Prüfverfahren gegen überhöhte Bedarfsangaben ist damit noch nicht beschrieben (F30).

Wie passen bedingungslose Grundversorgung und Mitwirkungspflicht zusammen?

Nein: Im langfristigen Modell soll die Grundversorgung auch ohne Mitwirkung gesichert bleiben. Das gilt bei fehlender Leistungsfähigkeit, längerer Nichtbeschäftigung und Ablehnung einer Tätigkeit. Unterstützung soll helfen, eigene Fähigkeiten zu finden und einzubringen. Für den ersten Buchhaltungsversuch wird damit keine Mitwirkungspflicht festgelegt (F01).

Zugezogene und Nichtteilnehmende sollen gleich einbezogen werden. Wer kein digitales Gerät hat, soll eines erhalten; Zuständigkeit und Austrittsregeln sind noch offen (F18). Notwendige Mehrbedarfe sollen gemeinschaftlich getragen werden. Für den angestrebten freien, barrierefreien und qualitativ gleichwertigen Bildungszugang fehlen weiterhin konkrete Qualitätskriterien und Prüfverfahren (F16, F19).

Wie sollen Entscheidungen kontrolliert und persönliche Daten geschützt werden?

Die Zahlenausgabestelle soll Konten einrichten und Eingänge sowie Ausgänge zuordnen. Vorgesehen sind getrennte Einnahmen-Ausgabenrechnungen ohne Abstimmung zwischen persönlichen, betrieblichen und öffentlichen Konten. Fehler und Rückgaben sollen rückgebucht werden. Wer Korrekturen prüft, Missbrauch erkennt oder Streit entscheidet, ist noch nicht festgelegt (F07–F13).

F23 ergänzt die Abrechnung von Leistungen über Anforderung, Erfüllung und Zahlung: direkt zwischen Personen oder über eine Institution, die ihre Mitarbeitenden bezahlt. Rudolf nimmt an, dass niemand dieselbe Leistung doppelt bezahlt. Ein verlässlicher Schutz vor fehlerhaften oder unberechtigten Doppelbuchungen ist damit noch nicht nachgewiesen.

Rudolf sieht weitgehende Einsehbarkeit persönlicher Einnahmen, Ausgaben und P-LW sowie unverschlüsselte Speicherung vor (F04). Das ist kein Nachweis für Datensicherheit. Zugriffsrechte, technische Schutzmaßnahmen, rechtliche Zulässigkeit und unabhängige Kontrolle sind weiterhin zu klären. Auch die in F08 behauptete Manipulationsfreiheit ist nicht belegt.

Prüfen und weiterdenken

Beweist ein Plussummenspiel, dass alle profitieren?

Nein. Im Konzept steht das „Plus“ für zusätzlichen realen Nutzen, etwa eine benötigte Schule. Eine positive Gesamtsumme sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, wie Nutzen, Aufwand und Nachteile verteilt sind.

Ob eine Umsetzung fair, effizient und für unterschiedliche Beteiligte vorteilhaft ist, muss gesondert untersucht werden.

Was kann eine Vergleichsbuchhaltung zeigen – und was noch nicht?

Sie kann untersuchen, ob Begriffe und Buchungsabläufe verständlich sind, Daten vollständig erfasst werden und Unterschiede nachvollziehbar sichtbar werden. Auch Aufwand, Fehler und Schwierigkeiten gehören in die Auswertung.

Sie zeigt damit noch nicht, wie sich eine vollständige Umstellung auf Versorgung, Preise, Arbeitsverteilung oder Umwelt auswirken würde. Dafür wären zusätzliche Untersuchungen nötig.

Wie kann ich eigene Fragen und Einwände einbringen?

Beginne mit einem konkreten Beispiel: Was geschieht, wer ist betroffen und welche Regel fehlt? Die Seite „Ausprobieren“ hilft beim Nachvollziehen von Modellrechnungen. Die Prompts unterstützen dabei, Annahmen und Widersprüche mit einer KI zu untersuchen.

Für Rückmeldungen steht die Kontaktseite zur Verfügung. Ein Einwand darf offenbleiben, solange noch keine nachvollziehbare Antwort vorliegt.

Quellen: Kontakt

Wo finde ich die Grundlagen und die Bedeutung der Kürzel?

„Das System“ erklärt die Abläufe und verlinkt Originaltexte. „Die Vision“ beschreibt die langfristigen Ziele. „Die wichtigsten Begriffe“ ordnet die zentralen Begriffe und Kürzel ein.

Beachte den Quellenstand: Der Workshop vom 1. Oktober 2026 präzisiert F01–F26; der Workshop vom 6. Oktober ergänzt F20–F36. F34–F35 sind zurückgestellt, F37 ist noch unbeantwortet. Frühere bestätigte Antworten gelten weiter, solange sie nicht ausdrücklich geändert wurden; offene Spannungen werden benannt. Maßgeblich sind Rudolfs Antworten, nicht automatisch jede Zusammenfassung eines KI-Gesprächs.

Deine Frage fehlt?

Beschreibe möglichst konkret, was du verstehen möchtest. Beispiele aus dem Alltag helfen dabei, Regeln und mögliche Widersprüche sichtbar zu machen.

Stand: 6. Oktober 2026. Aktualisiert anhand der Gesprächsprotokolle „Offene Fragen“ vom 1. Oktober (workshop-3.pdf) und 6. Oktober (workshop-5.pdf). Im ersten Protokoll bleibt insbesondere die Klarstellung zu Abschreibung und Rückfluss auf S. 14 maßgeblich. Neue Fundstellen: Tätigkeiten, Betreuungspauschale und Vergütung (S. 1–4), Preise (S. 5–6), Knappheit und Planung (S. 6–9), Anschaffungen, Übergang und Vererbung (S. 9–12). Die Antworten beschreiben Arbeitsregeln und offene Punkte des Konzepts, keine nachgewiesenen Wirkungen.